Sparen ist für viele wichtig geworden, nicht nur das Sparen für die Altersvorsorge oder für die Vermögensbildung an sich, sondern schon beim Sparen sparen, das zählt heute für viele Deutsche. Auch in der Fondsbranche hat sich diese Mentalität breitgemacht, sodass es viele Fondshändler gibt, die beim Verkauf ihrer Fonds manchmal teilweise oft aber auch ganz auf die Ausgabeaufschläge verzichten, die ja bekanntlich die Rendite doch um einiges schmälern. Je niedriger die Gebühren für die Fonds sind, desto höher ist die zu erwartende Rendite.
Anleger, die auf diese Art und Weise sparen wollen, müssen allerdings wissen, dass sie sich damit um die professionelle Beratung bringen.
Das Investitionszulagengesetz beeinhaltet Regelungen zur Förderung für Unternehmen durch die EU.
Insbesondere geht es um die Förderung von Erstinvestitionen für das verarbeitende Gewerbe sowie produktionsnaher Dienstleistungen.
Ab 2007 beeinhaltet das Investitionszulagengesetz zusätzlich dazu die Förderung. In den Fördersätzen wurden Änderungen vorgenommen; namentlich die Kürzung der sog. Behaltefrist für kleine und mittelständige Unternehmen auf 3 Jahre. Gefördert werden Investitionen, die ab dem 21. Juli 2006 begonnen wurden und nach dem 31.12.2006 jedoch vor dem 1.1. 2010 beendet sein werden.
Als problematisch könnte sich das Zeitfenster vor allem bei größeren Bauprojekten erweisen. Werden die Projekte nicht termingerecht abgeschlossen, erhält der Betrieb keine Fördermittel, sodass das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten kann. Eine weitere unliebsame Konsequenz des unflexiblen Zeitrahmens ist die Gefahr, dass Gelder in unnütze Bauvorhaben investiert werden statt in Gebäude oder Maschinen, deren Anschaffung zwar sinnvoller wäre, jedoch deren Planung und Umsetzung so viel Zeit in Anspruch nimmt, dass sie nicht mehr von der EU gefördert werden.
Positiv ist, dass kleineren Unternehmen eine Startgrundlage von EU-Ebene zukommt, was die europäische Wirtschaft fördern und stabilisieren soll.
Seit der Einführung von Hartz IV hat sich das Wohngeld in Deutschland zu einem undurchsichtigen Konstrukt entwickelt. So hat sich die Zahl der Empfänger seit Einführung der Hartz-Reform deutlich reduziert, was aber auf die Tatsache zurückzuführen ist, dass bei Empfängern von staatlichen Leistungen die Kosten für die Wohnung schon berücksichtigt sind.
Knapp zwei Prozent aller deutschen Haushalte kommen in den Genuss von Wohngeld, weil ihr eigenes Einkommen nicht ausreicht, um ihre Ausgaben von Miete und Nebenkosten zu decken. Die Höhe des bewilligten Wohngeldes richtet sich nach mehreren Faktoren.
• Anzahl der Personen, die zum Haushalt zählen
• Die Höhe des gesamten Familieneinkommens
• Höhe der zu berücksichtigenden Miete
Gerade der letzte Punkt stößt bei den Antragstellern oftmals auf Unverständnis. So wird zunächst der Bedarfsraum für die Wohngemeinschaft entwickelt, der wiederum wird zum Bemessungsspielraum für die Höhe des Wohngeldes. So haben Mieter von großen Grundstücken oder Wohnflächen nicht automatisch einen höheren Wohngeldanspruch.
Für die Beantragung wird eine lückenlose Aufzeichnung der Einkommen eingefordert. Ist das Einkommen allerdings zu niedrig, wird man möglicherweise an die entsprechenden Hartz-Bearbeiter weitergeleitet, damit der sozialhilferechtliche Bedarf gedeckt werden kann. Dort gibt es aber auch sehr drastische Fälle, wo man den Besitzern von großen Wohnflächen zu Verkäufen oder Versteigerungen rät, um in den Genuss von Zuschüssen zu gelangen.
Besondere Fälle beim Wohngeld sind Studenten, Schüler und Auszubildende, die nicht in den Genuss von „Bafög“ kommen. Sie besitzen die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen.
Das Wort Zinsabschlagsteuer ist ein Begriff, der im Sprachgebrauch und im Volksmund Verwendung findet, aber an sich nicht definiert ist. Mit der Zinsabschlagsteuer sollen Erträge abgegrenzt werden, die innerhalb der Kapitalertragssteuer besteuert werden. Der Zinsabschlag an sich ist in diesem Fall schon die Steuer.
Bezeichnet wird mit dieser Steuer, die Besteuerung der Zinsen aus Kontoguthaben, aus Schuldverschreibungen, die Erträge aus dem Verkauf von Auf- und Abzinsungspapieren und Zinserträge sowie Zwischengewinne aus Anteilen von Investmentfonds. Derzeit beträgt der Steuersatz 30% bei Guthaben auf Konten und sogar 35% bei Wertpapierzinserträgen aus Tafelgeschäften. Dazu kommt dann noch der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5%, der auf die Steuer gerechnet wird. Das bedeutet, bei einem Zinsertrag von 1.000 Euro sind 300 Euro Zinsabschlagsteuer und 16,50 Euro Solizuschlag zu zahlen. Das macht dann zusammen 316,50 Euro, die an das Finanzamt gehen. Berechnet wird die Zinsabschlagsteuer für alle Erträge die über den Sparerfreibetrag, der bei 801,00 Euro liegt, hinausgehen. Im Rahmen des Sparerfreibetrages kann bei den Banken ein Freistellungsauftrag hinterlegt werden oder eine Bescheinigung zur Nichtveranlagung, die die Finanzämter unter bestimmten Voraussetzungen ausstellen.
Die Zinsabschlagsteuer wird immer von dem jeweiligen Kreditinstitut an das entsprechende Finanzamt abgeführt.
Ab dem 01. Januar 2009 wird die Zinsabschlagsteuer und die Kapitalertragssteuer durch die Abgeltungssteuer ersetzt. Dann gilt für alle Kapitalerträge ein einheitlicher Steuersatz in Höhe von 25% + Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls noch Kirchensteuer. Das gilt nur für Beträge, die über dem Sparerfreibetrag liegen, der sich 2009 dann Sparerpauschbetrag nennt.
In den ersten Monaten des neuen Jahres wird in den Familien immer wieder das Thema Steuern thematisiert und wie so oft, wird die Steuererklärung so lange wie möglich vor sich herschoben. Aber leider hat man ja nur bis Ende Mai Zeit dafür.. – wird von vielen Menschen angenommen, womit wir auch gleich bei der ersten Steuerlegende wären.
Diese Regelung trifft lediglich zu, wenn man die Steuerklärung in Eigenregie erstellt. Beauftrag man aber einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein, wird eine Fristverlängerung bis zum 31. 12 gewährt. Selbst für die selbst erstellte Steuererklärung kann auf Antrag eine Fristverlängerung ermöglicht werden, wenn im Antrag triftige Gründe hierfür angeführt sind.
Die Legende von den Krankheitskosten: Viele Menschen nehmen an, dass sich das Finanzamt aktiv an den Krankheitskosten beteiligen muss. Dies stimmt zwar theoretisch, allerdings muss dafür erst einmal eine gewisse Schwelle übersprungen werden. Zunächst muss man davon ausgehen, einen Großteil der Summe immer selbst zu tragen, die von der Steuer absetzbare Summe ist dann abhängig vom Einkommen und dem eigenen Familienstand.
Die Legende von der steuersparenden Versicherung: Es ist sicherlich schon vielen Menschen passiert, dass der Versicherungsvertreter sein Paket mit dem Argument der Steuerersparnis angepriesen hat. Dieses Argument sollte man sofort ad acta legen, denn für die Steuern können Arbeitnehmer und Beamte lediglich den Höchstbetrag von 1.500 Euro und Selbstständige den Betrag von 2.400 Euro absetzen und dieser Betrag wird in den meisten Fällen schon durch die Krankenkasse erreicht. Damit können keine weiteren Versicherungen bei der Absetzung mit einfließen.
Die grundsätzliche Intention einer Kapitalanlage ist sicherlich in erster Linie, eine gute Rendite in Form von Kursgewinnen, Währungsgewinnen, Dividenden oder Zinsen zu erhalten.
Während die Kurs- und Währungsgewinne unter die Spekulationssteuer fallen, sind Dividenden und Zinseinnahmen grundsätzlich einkommenssteuerpflichtig.
Der Anleger hat jedoch die Möglichkeit, falls die Zins- und Dividendeneinnahmen einen bestimmten Betrag im Jahr nicht überschreiten, für diesen Fall einen so genannten Freistellungsauftrag zu stellen.
Es existiert für Ledige und Verheiratete ein so genannter Zinsfreibetrag, oder auch Sparerfreibetrag genannt, in dessen Rahmen Zinseinkünfte nicht versteuert werden müssen.
Damit auch kein Steuerabzug von der Bank bei Ausschüttung der Erträge erfolgt, kann der kurz angesprochene Freistellungsauftrag gestellt werden.
Wird dieser nicht gestellt, muss die Bank zunächst pauschal von Zinserträgen 30 Prozent, und von Dividendenerträgen 20 Prozent abführen, die man sich erst bei der Einkommenssteuererklärung zurück holen kann.
Der Zinsfreibetrag ist in den letzten Jahren stets reduziert worden, und beträgt aktuelle für Ledige 750 Euro und für zusammenveranlagte Eheleute 1.500 Euro.
Hinzu kommt noch eine Werbungskostenpauschale von 51 bzw. 102 Euro pro Jahr.
Ab dem 01.01. 2009 wird im Rahmen der Abgeltungssteuer aus dem Zinsfreibetrag ein Sparer-Pauschbetrag.
Dieser beträgt dann pauschal 801 Euro für Ledige, und 1.602 Euro für Verheiratete.
Das Wort Schufa ist im allgemeinen Sprachgebrauch äußerst negativ behaftet, aber letztendlich ist das privatwirtschaftliche Kreditbüro eine wichtige Einrichtung zum Schutz von Geschäftspartnern vor Kreditausfällen.
Das Problem für die meisten Menschen ist, dass sie nicht wissen, welche finanziellen Daten von der Schufa erfasst werden. Da oftmals ein negativer Eintrag schon genügt, um einen Kredit zu verweigern, sehen die meisten Menschen die Schufa als negatives Instrument des Bankwesens und nicht als eigenständiges Unternehmen. Versetzt man sich aber in die Lage der Geldinstitute mittels eines persönlichen Beispiels, ist die Funktionsweise der Schufa verständlicher. Angenommen, man würde über genügend Geld verfügen, um einem Freund oder Verwandten, der kurzfristig neue Geldquellen requirieren muss, aus der Patsche zu helfen, würde man trotzdem prüfen, ob derjenige überhaupt in der Lage ist, das Geld in absehbarer Zeit zurückzuzahlen. Gerade in Zeiten, in welchen unzählige Privatinsolvenzen eröffnet werden, ist die Schufa ein Mittel, um sich ausreichend vor Kreditausfällen zu schützen.
Jeder Mensch besitzt laut Bundesdatenschutzgesetz das Recht, die Daten, welche bei der Schufa gespeichert. Gegen eine Gebühr von 7,80 Euro erteilt die Schufa eine schriftliche Auskunft über die eigenen Daten, die allerdings auch kostenlos mündlich abgefragt werden können. Erfasst werden beispielsweise persönliche Daten, Konten, Kredit- und Leasingverträge, Forderungen, Haftbefehle und Eidesstattliche Versicherungen. Im Gegensatz zur öffentlichen Meinung werden Gehälter und Kontostand nicht gespeichert.
Unternehmen wie Banken oder Mobilfunkanbieter können das Scoring bei der Schufa abfragen. Je niedriger dieser Scoringwert bei einem Verbraucher ausfällt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit eines Kreditausfalles. An dieser Stelle ist aber auch der größte Kritikpunkt der Schufa, die die genaue Wertung des Scoring-Systems nicht veröffentlichen will, womit das gesamte Verfahren undurchsichtig bleibt.
Genaue Informationen erhält man zudem auf der Schufaseite.
Die größte und wichtigste Börse in Deutschland ist die Frankfurter Wertpapierbörse. In Frankfurt werden neben Aktien auch Optionsscheine, Zertifikate und andere Derivate gehandelt, sowie börsengehandelte Fonds, Anleihen und sonstige Wertpapiere. 98% des Aktienhandels in Deutschland entfällt auf die Frankfurter Börse, was deren Position und Wichtigkeit in der deutschen Börsenlandschaft unterstreicht. Die Frankfurter Börse wird betrieben von der Deutsche Börse AG.
Neben der Frankfurter Börse gibt es weitere, kleinere Börsen in Deutschland, welche sich zum Teil auf ein spezielles Segment des Kapitalmarktes spezialisiert haben. Nach der Frankfurter Börse ist hier die Börse Stuttgart (EUWAX) zu nennen, welche im Handel mit Derivaten (also Optionsscheinen und Zertifikaten) die Marktführerschaft in Deutschland innehat. Die Frankfurter Börse ist jedoch bestrebt, Marktanteile im Bereich der Derivate zurückzugewinnen. Im Zuge dieses Wettbewerbes gründete die Deutsche Börse AG den Derivate-Dienstleister Scoach und bietet inzwischen die gleichen Handelsmöglichkeiten in Bezug auf Derivate wie die Stuttgarter Börse.
Die Hamburger Börse ist auf den Zweitmarkt für offene und geschlossene Investmentfonds spezialisiert und besitzt keinen klassischen Parketthandel mehr. Zudem betätigen sich einige Immobiliengesellschaften an der Hamburger Börse.
Die Börse München ist unter anderem die Heimatbörse für BMW, Allianz, Münchener Rück und Siemens, spielt jedoch in der deutschen Börsenlandschaft eine untergeordnete Rolle. Die Münchener Börse versteht sich vor allem als Kapitalmarktplattform für mittelständische Unternehmen und bietet mit dem Marktsegment M:access eine Plattform für Neuemissionen im geregelten und amtlichen Markt.
Die Börsen von Berlin und Bremen fusionierten im Jahr 2003, bis die Bremer Börse 2005 von der Swiss Exchange übernommen wurde. Im Juni 2007 wurde schließlich die Fusion mit der Börse Berlin wieder getrennt, beide Börsen haben ihre Relevanz für die deutsche Börsenlandschaft verloren.
Vorteile
· In der Regel täglich an der Börse handelbar
· Aktionäre werden direkt am Unternehmen beteiligt
· Gewinne durch Kurssteigerung und Dividenden
· Kursgewinne sind innerhalb der Spekulationsfrist (noch!) steuerfrei
· Dividenden werden (noch!) nur zu 50% versteuert
Nachteile
· Möglich sind starke Kursschwankungen bzw. Kurseinbrüche
· Totalverlust ist nie absolut auszuschliessen
Nach unterschiedlichen Kriterien betrachtet, gibt es mehrere Aktiengattungen.
Inhaber von „Stammaktien“ haben Stimmrechte (bei Hauptversammlungen), Inhaber von „Vorzugsaktien“ haben keine Stimmrechte, bekommen allerdings üblicherweise eine höhere Gewinnbeteiligung (Dividende).
Die „Namensaktien“ gehören dem Aktionär, dessen Name im Aktienregister der AG eingetragen ist, daher schwer übertragbar. Die „Inhaberaktien“ dagegen gehören demjenigen, der sie besitzt, daher übertragbar.
Nur nach Zustimmung der Aktiengesellschaft übertragbare Namensaktien werden „Vinkulierte Namensaktien“ genannt.
Die „Nennwertaktien“ haben den Wert, der durch Aufteilen des Grundkapitals der Aktiengesellschaft durch die Anzahl Aktien ermittelt wird. Die „Stückaktien“ dagegen haben keinen Nennwert, werden als Anteil des Grundkapitals der Aktiengesellschaft dargestellt, sind daher gleichwertig.
Bei einer Kapitalerhöhung ausgegebene Aktien werden „Junge Aktien“ genannt, um von den „Alten Aktien“ unterschieden zu werden.
Die Geschichte der heutigen Aktiengesellschaft ist lang. Bereits im alten Rom sollen Finanzierungsmodell und Beteiligungsidee gelebt worden sein.
Als erste AG-ähnliche Gesellschaft gilt die 1407 gegründete “Banca di San Georgio” in Genua, welche erstmalig als Diskont bzw. Zettelbank fungiert. Sie rühmt sich, die ersten Obligationen ausgegeben und gute 7% Gewinnbeteiligung ausgeschüttet zu haben.
Die erste Börse wird vor knapp 500 Jahren in Brügge gegründet, als erste internationale Börse gilt die 1460 gegründete Antwerpener Börse. Knapp 100 Jahre später wird die Nürnberger Börse (1540) gegründet, gefolgt von der Frankfurter Börse (1585).
Ein Tagesgeldkonto ist ein Sparkonto, über das der Kontoinhaber täglich verfügen kann. Es existieren keine Kündigungsfristen. Das Guthaben wird verzinst. Der Zinssatz kann jedoch von der Bank theoretisch täglich geändert werden. Dies ist aber eher selten der Fall, da es ja im Interesse der Bank ist, ihre Kunden an das Institut zu binden. Durch die fehlenden Kündigungsfristen könnte der Kunde ja von einem Tag zum anderen den Anbieter wechseln. Die „tägliche“ Verfügbarkeit ist jedoch dadurch beschränkt, dass man das Guthaben zunächst nur auf ein sogenanntes Referenzkonto überweisen kann. Dadurch ergeben sich Banklaufzeiten von ein bis drei Tagen. Erst dann kann man tatsächlich darüber verfügen. Die Nutzung eines Tagesgeldkontos für Abbuchungen per EC-Karte oder für die täglichen Überweisungen ist nicht möglich.
Den Vergleich mit einem Sparbuch gewinnt das Tagesgeldkonto mit großem Vorsprung. Das Sparbuch wartet meist mit wesentlich geringeren Zinssätzen auf, die noch dazu variabel sind. Hinzu kommt, dass es oft eine Kündigungsfrist aufweist, so dass man nicht ohne Weiteres über sein Sparguthaben verfügen kann. In diesem Fall werden dann aber wenigstens die Zinsen festgeschrieben. Es gibt jedoch heutzutage keinen objektiven Grund, warum man noch ein Sparbuch haben sollte. Hier spielen meist eher psychologische Faktoren eine Rolle.
Vergleicht man das Tagesgeldkonto mit einem Sparbrief, so besitzen beide Möglichkeiten positive Seiten. Mit einem Sparbrief ist man meist für sehr lange Zeit gebunden (für bis zu zehn Jahre). Der große Vorteil ist dabei, dass die Zinsen auf die gesamte Laufzeit festgeschrieben sind. Sie beginnen gewöhnlich bereits auf einem recht hohen Niveau. In vielen Verträgen wird vereinbart, dass der Zinssatz während der Laufzeit weiter steigt, z. B. alle zwei Jahre um 0,5%. Mit diesen Zinskonditionen schlägt der Sparbrief meist das Tagesgeldkonto. Hier ist abzuwägen, was dem Anleger wichtiger ist: eine hohe Liquidität (tägliche Verfügbarkeit) oder eine hohe Rendite.