Finanzwetter

Tops und Flops aus der Welt der Finanzen
 


Archiv: Versicherungen

Die Post wird in der bevorstehenden Weihnachtszeit wohl wieder die größte Anlaufstelle für Brief-, Päckchen- und Paketsendungen werden. Doch wie sind die Inhalte bei der Deutschen Post abgesichert?

Paket-Lieferung ©Flickr/bikracer

Weihnachtsgeschenke mit der Post zu versenden, ist Normalität im In- und Ausland. Doch jedes Jahr hört man Geschichten von verschwundenen Paketen oder unvollständigen beziehungsweise beschädigten Inhalten. Was passiert, wenn das Päckchen nicht so beim Empfänger ankommt, wie es abgesendet wurde oder wenn es gar ganz verloren geht? Wie hoch ist die Haftungssumme und gibt es zusätzliche Versicherungsmöglichkeiten? weiterlesen »


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Die Riester-Zulage ist eine staatlich unterstützte Rentenvorsorge, die von mehr als 14 Millionen Bürgern genutzt wird. Nun steht diese Form der Altersvorsorge allerdings unter Beschuss, da der Bund von 1,5 Millionen Anlegern Zulagen zurückfordert.

Riester-Zulage: Bund fordert Zuschüsse zurück. Kunden sind nicht ausreichend informiert ©Flickr/wfabry

Verbraucherschützer sehen die Schuld in erster Linie bei den Verkäufern der Riester-Rente. Diese haben Provisionen kassiert, aber die Kunden schlecht beraten. weiterlesen »


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In Deutschland wird der Betrag als Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet, der die Höchstgrenze bei der Beitragsberechnung für die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung darstellt. Das Bruttoeinkommen, das über der Bemessungsgrenze liegt, wird bei der Beitragszahlung nicht berücksichtigt.

Beitragsbemessungsgrenze - Wissenswertes rund ums Thema ©Flickr/Public Domain Photos

Sämtliche Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosen-, Renten-, Pflege- und Krankenversicherung sind zu einem bestimmten Prozentsatz vom sozialversicherungspflichtigen Bruttolohn abhängig. Bruttolohn, der über der Bemessungsgrenze liegt, wird bei der Zahlung der Beiträge nicht berücksichtigt.

Beitragsbemessungsgrenze - Jährliche Anpassung

Die Bundesregierung nimmt eine jährliche Anpassung der Bemessungsgrenze vor. Dabei wird sie „dem Verhältnis angepasst, in dem das durchschnittliche Bruttoeinkommen aus abhängiger Beschäftigung im vergangenen Kalenderjahr zur entsprechenden statistischen Kennzahl aus dem vorangegangenen Kalenderjahr steht”. weiterlesen »


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Die von den Fluggesellschaften angebotenen Reiserücktrittsversicherungen sind nach der Stiftung Warentest zum Teil nicht zu empfehlen. Vielmehr sollten Reisende direkt beim Versicherer einen Vollschutz abschließen.

Ab in den Urlaub, aber nur mit einer guten Reiserücktrittsversicherung ©Flickr/merfam

Nach Stiftung Warentest bieten viele der Reiserücktrittsversicherungen, die online gebucht werden können, lediglich einen Basisschutz. Insgesamt wurden sieben solcher Policen von Stiftung Warentest untersucht und die Ergebnisse wurden in der Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 12/2010) veröffentlicht.

Reiserücktrittsversicherungen - von „gut” bis „ausreichend”

Mit gut wurde nur die Police der Fluggesellschaft Condor ausgezeichnet. Ein befriedigend erhielten Easyjet und Germanwings und ein ausreichend ging an Air Berlin, Tuifly, Intersky und Transavia. Zwischen den Flugunternehmen Germanwings, Condor, Tuifly, Easyjet, Interfly und Transavia besteht eine Kooperation mit dem Dienstleistungsanbieter Mondial. Einzig Air Berlin arbeitet mit dem Reiseversicherer ERV zusammen. weiterlesen »


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Dass die gesetzlichen Krankenkassen schon seit einiger Zeit an Erstattungen bei Arztbesuchen und Behandlungen einsparen, dürfte den meisten bereits zu Ohren gedrungen sein. Wer dazu durch eigene finanzielle Aufwendungen dies sogar am eigenen Leibe hat zu spüren bekommen, der mag einen Abschluss einer Krankenzusatzversicherung ins Auge fassen.

Besonders populär ist hier die Zahnzusatzversicherung, denn gerade im Dentalbereich können Behandlungskosten in drastische Höhen steigen. Entsprechend wächst die Zahl der Anbieter dieser Policen, und ein Zahnzusatzversicherungsvergleich ist in jedem Falle empfehlenswert. Obwohl eine Zahnzusatzversicherung stark von individuellen Bedürfnissen und Umständen abhängt, hat sich Stiftung Warentest unter grundsätzlichen Gesichtspunkten auf dem Markt umgesehen und kommt zu einem erfreulichen Resultat: Die meisten Angebote wurden als gut befunden.

Keine Angst vorm Bohren

Denn teuer muss der Spaß nicht werden, wenn man sich für eine geeignete Zahnzusatzversicherung entscheidet. Dass es günstige Anbieter gibt, beweist der Zahnzusatzversicherungsvergleich der Stiftung Warentest: Vorgenommen unter 110 Tarifen, schnitten immerhin 16 von diesen mit der Bestnote ab. Und viele gute folgten. In die Bewertung sind vor allem Faktoren wie Leistungsumfang, monatlicher Beitrag sowie eine eventuelle Selbstbeteiligungshöhe entscheidend mit eingeflossen. Doch im Endeffekt muss ein jeder selbst Zahnzusatzversicherungen vergleichen und sich das Angebot suchen, das dem eigenen Interesse am nächsten kommt. Nichtsdestotrotz gut zu wissen, dass Zahnzusatzversicherungen grundsätzlich bedarfsgerecht aufgebaut zu sein scheinen. Und dass ein Zahnzusatzversicherungsvergleich auf jeden Fall empfiehlt, wird als Tipp von der Stiftung Warentest noch mit auf den Weg gegeben: Wer sparen möchte, sollte nicht gleich auf das Angebot einer Zusatzversicherung seiner gesetzlichen Krankenkasse eingehen.


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Wem das Wohl seiner Familie am Herzen liegt, der sollte über den Abschluss einer Risikolebensversicherung nachdenken. Sie bietet eine Alternative zur regulären Lebensversicherung, da hier die Beiträge im Vergleich gering ausfallen. Nicht nur gefährliche Hobbies sollten als Beweggründe für den Abschluss einer Risikolebensversicherung in Betracht gezogen werden, da sich Unfälle leider nicht vorhersehen lassen.

Worin besteht eigentlich das Risiko? Das fragen sich die meisten, die von einer Risikolebensversicherung hören. Ist diese Form des Schutzes nur für risikoliebende Menschen sinnvoll? Genau genommen nicht, denn es sind die Versicherungsgesellschaften, die in jedem Fall zur Auszahlung der vereinbarten Summe verpflichtet sind. Wenn also der Tod des Vertragspartners nach einem Jahr eintritt, muss die Versicherung zahlen - ganz gleich, ob erst über ein paar Monate Beiträge eingezahlt wurden.

Risikolebensversicherung - Lohnt sich das für mich?

Versorger einer Familie sollten eine Risikolebensversicherung als eine Art Basisschutz ansehen, besonders wenn ein Eigenheim zu finanzieren ist. Die Hinterbliebenen erhalten im Todesfall weiterlesen »


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Die Colonia Versicherung, heutzutage unter dem Namen AXA bekannt, ist eine deutsche Gesellschaft, die den Versicherten Risikoschutz, Sicherheit und Vorsorge bietet. Ob bei Krankheit oder im Alter, materielle oder persönliche Dinge betreffend, das Angebot der AXA Versicherungen ist umfangreich.

Handschlag ragesoss©Flickr
Mit der Kampagne Das echte Leben‘ hat die AXA Versicherung Feldforschung betrieben und vorbeigehende Passanten auf der Straße befragt. Anstatt die Vorteile einer Versicherung aufzuzählen, hat die Gesellschaft zugehört, wenn die Befragten Antworten auf ihre Zukunftsperspektiven und ihren Lebensmittelpunkt gaben. weiterlesen »


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Dank Internet ist es einfach geworden, Kfz-Versicherungen zu vergleichen und für den jüngst erworbenen karminroten Schlitten, der vor der Tür steht, online zu berechnen.Kinderleichter Kfz-Versicherungsvergleich online ©Flickr/dalbera

Jedes Kraftfahrzeug in Deutschland, welches genutzt werden will, muss versichert werden. Die Haftpflichtversicherung ist dazu da, um nach einem Unfall entstandene Schäden am Fahrzeug oder ärztliche Behandlungen von verletzten Personen im Straßenverkehr finanziell abzusichern. Die Autoversicherung umfasst mehrere Arten von Versicherungen: Kfz-Haftpflicht-, Kasko-, Rechtsschutz- und Sonderversicherungen zählen dazu. Der Vergleich der Kfz-Versicherung lohnt sich jedes Jahr aufs Neue, denn der Vertrag läuft immer bis zum letzten Werktag im November aus. Der Wechsel ist also relativ einfach, kündigt man rechtzeitig seine alte Versicherung (oder kauft sich ein neues Auto). weiterlesen »


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Vor dem Autokauf sollte man sich möglichst schon über die verschiedenen Kfz-Versicherungen und Tarife informieren. Auch wenn man die Versicherung wechseln will, steht man vor einer recht guten Auswahl an unterschiedlichen Angeboten. Rabatten´sollen die Kunden locken. Doch sind solche Schnäppchen-Angebote wirklich gut?

Was Autofahrer bei der Auswahl beachten sollten sind vor allem die Kündigungsfristen,  Sonderkündigungsrechte und Regelungen bei einer Erhöhung der Versicherungsbeträge.

Kfz-Versicherung? ©flickr by Frank Lavigne

Plakative Sprüche wie ‘Sparen sie bares Geld, wechseln sie jetzt!’ machen Kunden hellhörig. Doch beim Versicherungswechsel sollte man auf die angegebenen Fristen achten. Stichtag für einen Wechsel der Kfz-Versicherung ist meist der 30. November jeden Jahres. Wer diesen Termin verpasst, muss ein ganzes Jahr warten und vielleicht sogar drauf zahlen.

Wechsel der Kfz-Versicherung

Ein Trick um die Versicherung trotz der abgelaufenen Frist zu wechseln ist die vorübergehende Abmeldung oder Stilllegung des Fahrzeugs. Auch beim Verkauf des Autos endet das Versicherungsverhältnis. Nach einem Schadensfall kann der Versicherte, ebenfalls den Versicherer wechseln und das unabhängig von der Reaktion der Versicherung. Das heißt auch wenn der Versicherer den Schaden erstattet und keine weiteren Kosten entstehen, kann man der Gesellschaft den Rücken kehren.

Bonus, Prämien, Sonderkonditionen im Vergleich

Bei den meisten Versicherungen gilt die Regel: Wer lange unfallfrei bleibt wird in der Schadensklasse herunter gestuft und muss somit geringere Beiträge zahlen. Große Unterschiede gibt es bei den Sonderkonditionen. Durch spezielle Rabatte für Frauen, Beamte oder Ehepaare sollte man seine Wahl ganz individuell treffen. Je nach privater Situation gibt es die passende Versicherung und natürlich werden Zweitwagen meist bedeutend günstiger beim selben Anbieter versichert. Im Internet findet man kostenlos Vergleichsrechner, mit denen leicht der passende Tarif gefunden werden kann.


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Im Gegensatz zu herkömmlichen Kapitallebensversicherungen sichert die Risikolebensversicherung ausschließlich den Todesfall der versicherten Person ab. So erhält eine vorher benannte Person oder der gesetzliche Erbe die Todesfallsumme im Ablebensfall der versicherten Person.

Die einzuzahlenden Beiträge errechnen sich durch das Lebensalter, das Geschlecht und den Beruf der versicherten Person sowie die Dauer der Versicherung. Eine Ablaufleistung im Erlebensfall wird nicht gezahlt. Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen ist zwar auch ein Todesfallschutz für eine begünstigte Person eingebunden, es wird jedoch auch zusätzlich Kapital angesammelt, sodass die versicherte Person im Erlebensfall nach Ablauf der Versicherung eine Auszahlung erhält. Hierdurch sind die einzuzahlenden Beiträge jedoch sehr viel höher, da schließlich definitiv eine Auszahlung stattfinden wird. weiterlesen »


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