Durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2006 machten sich Änderungen im Erbschaftssteuerrecht notwendig. Noch ist das Gesetz zur Erbschaftsteuerreform nicht in Kraft getreten, spätestens im Sommer 2008 ist damit zu rechnen.
Das Vererben von größeren Erbschaften und Erbschaften, die an entfernte Verwandte gehen, werden mit höheren Steuern belegt.
Aber rückwirkend zum Jahresbeginn 2007 sollen die persönlichen Freibeträge deutlich erhöht werden, sodass davon auszugehen ist, dass sich das Häuschen auch in Zukunft ohne Steuern vererben lässt. Für Ehepartner, Kinder und Enkel sollen Freibeträge bis zu 500.000 Euro ermöglichen, dass es beim Vererben von privat genutztem Wohnraum auch in Zukunft keine zusätzliche steuerliche Belastung geben wird.
Neue Regelungen wird es auch für die Unternehmensnachfolge bei kleineren und mittelständischen Unternehmen geben. So soll eine Betriebsübergabe an die Erben völlig steuerfrei bleiben, wenn der Erbe die Arbeitsplätze in der Firma über 10 Jahre im Wesentlichen erhält und der Betrieb dann weitere 15 Jahre im Vermögen des Erben fortgeführt wird.
Im Ergebnis der Erbschaftssteuerreform wird die Bewertung von selbst genutztem Wohnraum und von Firmengrundstücken deutlich ansteigen, dass soll durch die erwähnten höheren Freibeträge wieder ausgeglichen werden.
Fazit ist, nahe Verwandte werden durch die Reform begünstigt, während entfernte Verwandte oder nicht eheliche Lebensgemeinschaften mehr zur Kasse gebeten werden.
Das neue Erbschaftsteuerrecht wird letzten Endes dazu führen, dass alleine deswegen die Zahl der Eheschließungen und die Zahl der Adoptionen steigen wird. Wer seinen Neffen adoptiert, kann dadurch eine große Ersparnis bei der Erbschaftssteuer erreichen ![]()
In den ersten Monaten des neuen Jahres wird in den Familien immer wieder das Thema Steuern thematisiert und wie so oft, wird die Steuererklärung so lange wie möglich vor sich herschoben. Aber leider hat man ja nur bis Ende Mai Zeit dafür.. – wird von vielen Menschen angenommen, womit wir auch gleich bei der ersten Steuerlegende wären.
Diese Regelung trifft lediglich zu, wenn man die Steuerklärung in Eigenregie erstellt. Beauftrag man aber einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein, wird eine Fristverlängerung bis zum 31. 12 gewährt. Selbst für die selbst erstellte Steuererklärung kann auf Antrag eine Fristverlängerung ermöglicht werden, wenn im Antrag triftige Gründe hierfür angeführt sind.
Die Legende von den Krankheitskosten: Viele Menschen nehmen an, dass sich das Finanzamt aktiv an den Krankheitskosten beteiligen muss. Dies stimmt zwar theoretisch, allerdings muss dafür erst einmal eine gewisse Schwelle übersprungen werden. Zunächst muss man davon ausgehen, einen Großteil der Summe immer selbst zu tragen, die von der Steuer absetzbare Summe ist dann abhängig vom Einkommen und dem eigenen Familienstand.
Die Legende von der steuersparenden Versicherung: Es ist sicherlich schon vielen Menschen passiert, dass der Versicherungsvertreter sein Paket mit dem Argument der Steuerersparnis angepriesen hat. Dieses Argument sollte man sofort ad acta legen, denn für die Steuern können Arbeitnehmer und Beamte lediglich den Höchstbetrag von 1.500 Euro und Selbstständige den Betrag von 2.400 Euro absetzen und dieser Betrag wird in den meisten Fällen schon durch die Krankenkasse erreicht. Damit können keine weiteren Versicherungen bei der Absetzung mit einfließen.